Allgemeine Bedingungen für den Club Swebus
Allgemeine Bedingungen für den Club Swebus Gültig ab 25. April 2006
1. Allgemeines
1.1 Diese allgemeinen Bedingungen gelten, wenn ein Kunde („das Mitglied“) einen Vertrag über eine Mitgliedschaft im Club Swebus mit Swebus Express, Organisationsnummer 556358-3276, abschließt.
1.2 Die Mitgliedschaft im Club Swebus beinhaltet u.a. Informationen über Angebote und andere Vergünstigungen. Informationen zu aktuellen Vergünstigungen werden laufend auf der Homepage der Swebus Express www.swebus.se ("die Homepage") bereitgestellt. Für eine detailliertere Beschreibung des Club Swebus wird auf die Homepage verwiesen.
1.3 Die hier vorliegenden allgemeinen Bedingungen gelten bis auf weiteres. Die geltenden allgemeinen Bedingungen stehen auf der Homepage zur Verfügung.
1.4 Die regulären Buchungsbestimmungen für die verschiedenen Tickettypen gelten auch für den Club Swebus. Gegenwärtig werden der Kauf von Blankotickets, Wertkarten, Monatskarten, Pauschalangeboten für Hotels sowie der Kauf von Tickets im Bus nicht angerechnet.
1.5 Die Swebus Express behält sich das Recht vor, die als Vergünstigung für die Mitglieder bestimmte Prämie selbst zu festzulegen. Die Swebus Express behält sich auch das Recht vor, während des Zeitraums der Mitgliedschaft Veränderungen am Vergünstigungsmodell vorzunehmen.
2. Parteien, Registrierung etc.
2.1 Nur physische Personen ab 18 Jahren können Mitglied im Club Swebus werden. Unternehmen und andere juristische Personen können gegenwärtig nicht Mitglied werden.
2.2 Die Mitgliedschaft im Club Swebus ist gebührenfrei und wird durch die Registrierung auf der Homepage nach den dort angegebenen Regeln erworben. Der für die Mitglieder bindende Vertrag wird geschlossen, indem das Mitglied auf die Schaltfläche „Ja, ich erkenne die allgemeinen Bedingungen des Club Swebus an“ klickt. Der für die Swebus Express bindende Vertrag wird geschlossen, indem die Swebus Express die Bestellung des Mitglieds anerkennt.
2.3 Nur jeweils eine Person pro Kundennummer kann im Club Swebus aufgenommen werden. Die persönliche Mitgliedschaft wird im Namen des Mitglieds mit der angegebenen Adresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer registriert.
2.4 Das Mitglied ist verpflichtet, der Swebus Express die Änderung von Adresse, E-Mail-Adresse oder Handynummer mitzuteilen, entweder über die Homepage oder über Telefon (0771-218 210 (innerhalb Schwedens) oder +46 36 290 8000 (vom Ausland aus)).
2.5 Bei der Registrierung erhält das Mitglied eine Kundennummer und erzeugt selbst einen persönlichen PIN-Code (Persönliche Identifikationsnummer).
3. Haftung für die Mitgliedschaft und den PIN-Code
3.1 Die Mitgliedschaft ist persönlich und die Vergünstigungen kommen, unabhängig davon, wer die Zahlung geleistet hat, dem Mitglied zu.
3.2 Vergünstigungen können nicht verkauft, überlassen, vererbt, gegen Bargeld eingelöst oder für andere Zwecke außerhalb des Club Swebus verwendet werden.
3.3 Kommt ein PIN-Code abhanden, wird ein neuer per E-Mail zugesendet, indem das Mitglied auf die Schaltfläche „PIN-Code vergessen“ auf der Homepage klickt. Der Verlust der Kundennummer wird der Swebus Express über die Homepage oder über Telefon gemeldet (0771-218 218 (innerhalb Schwedens) oder +46 36 290 8000 (vom Ausland aus)).
3.4 Das Mitglied verpflichtet sich: (a) die hier vorliegenden allgemeinen Bedingungen zu beachten; (b) die Mitgliedschaft nicht gesetzeswidrig zu verwenden; (c) Kundennummer und PIN-Codes getrennt von einander aufzubewahren und außerdem den PIN-Code auf sichere Weise zu verwahren; und (d) den PIN-Code nicht an Unberechtigte weiterzugeben oder auf Dokumenten zu notieren, die mit der Kundennummer zusammen verwahrt werden.
3.5 Verwendet das Mitglied den Club Swebus auf gesetzeswidrige Weise oder auf eine Weise, die gegen die hier vorliegenden allgemeinen Bedingungen verstößt und entsteht der Swebus Express durch den Missbrauch Schaden, ist das Mitglied zum Schadenersatz gegenüber der Swebus Express verpflichtet.
4. Erwerben von Vergünstigungen
4.1 Ein Mitglied erhält Vergünstigungen, indem der Kauf von Waren oder Dienstleistungen auf der Homepage oder bei einer Verkaufsstelle der Swebus Express registriert wird.
4.2 Der Kauf wird registriert, indem das Mitglied zum Kaufzeitpunkt seine Kundennummer angibt. Die nachträgliche Registrierung ist nicht zulässig.
5. Inanspruchnahme von Vergünstigungen
5.1 Eine Vergünstigung kann vom Mitglied persönlich in Anspruch genommen werden und, sofern nichts anderes angegeben ist, von Personen, die dem Mitglied nahestehen, z.B. Familie, Verwandte und Freunde.
5.2 Die Vergünstigung gilt zu dem Zeitpunkt und laut den Regelungen, die für die betreffende Vergünstigung angegeben sind.
5.3 Die Vergünstigung ist auf eine bestimmte Anzahl Plätze begrenzt und abhängig von freien Kapazitäten zum Zeitpunkt des Kaufs.
6. Dienstreisen
6.1 Ein Mitglied, das vorhat, vom Arbeitgeber bezahlte Reisen zu registrieren, hat dafür im Voraus die Genehmigung des Arbeitgebers einzuholen. Vergünstigungen, die aufgrund von Dienstreisen erworben wurden, dürfen nicht ohne die Genehmigung des Arbeitgebers privat verwendet werden.
6.2 Die Mitglieder werden daran erinnert, dass Angestellte im Staats- oder öffentlichen Dienst in vielen Fällen Vergünstigungen, die durch vom Arbeitgeber bezahlte Aktivitäten entstanden sind, nicht in Anspruch nehmen dürfen.
6.3 Die Mitglieder werden an die steuerlichen Regelungen erinnert, die in Bezug auf für Kundentreue gewährte Preisnachlässe gelten. Die Regelungen beinhalten, dass eine privat in Anspruch genommene Vergünstigung steuerpflichtig ist, wenn der Arbeitgeber oder Auftraggeber des Empfängers die gesamten der Vergünstigung zugrundeliegenden Kosten oder einen Teil davon gezahlt hat. Der Arbeitnehmer hat spätestens im Monat nach Inanspruchnahme der Vergünstigung beim Arbeitgeber Angaben u.a. zur Art und zum Umfang der Vergünstigung zu machen. Die Angaben sollen die Basis für die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Entrichtung von Sozialabgaben und Erstellung der Gehaltsabrechnung darstellen. Die Swebus Express übernimmt keine Haftung für die steuerliche Verantwortung des Mitglieds. Für Fragen wird an das schwedische Zentralamt für Finanzwesen verwiesen.
7. Änderung der allgemeinen Bedingungen
7.1 Die Swebus Express behält sich das Recht vor, den Club Swebus, dessen allgemeine Bedingungen und Gebühren zu verändern. Die Änderung wird dem Mitglied spätestens dreißig (30) Tage vor Inkrafttreten der Änderung mitgeteilt.
7.2 Wenn das Mitglied die Änderung nicht anerkennt, ist das Mitglied berechtigt, den Vertrag mit Wirkung vom Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen. Die Kündigung des Mitglieds hat der Swebus Express spätestens sieben (7) Tage vor Inkrafttreten der Änderung vorzuliegen.
8. Kündigung der Mitgliedschaft
8.1 Der Vertrag gilt bis auf weiteres. Das Mitglied ist berechtigt, den Vertrag mit unmittelbarer Wirkung telefonisch (0771-218 218 (innerhalb Schwedens), +46 36 290 8000 (vom Ausland aus)) zu kündigen. Die Swebus Express ist unter Beachtung einer Kündigungsfrist von dreißig (30) Tagen zur Kündigung dieses Vertrags berechtigt.
8.2 Wurde der Club Swebus in einem zusammenhängenden Zeitraum von zwölf (12) Monaten nicht verwendet, ist die Swebus Express berechtigt, den Vertrag durch Übersenden einer schriftlichen Mitteilung zu beenden oder mit unmittelbarer Wirkung zu kündigen. Vor Erfolgen der Kündigung hat die Swebus Express dem Mitglied eine Mitteilung mit dem Inhalt zu senden, dass der Vertrag als gekündigt gilt, sofern der Club Swebus nicht innerhalb weiterer vierzehn (14) Tage verwendet wird.
8.3 Die Swebus Express hat außerdem das Recht, den Vertrag mit unmittelbarer Wirkung zu kündigen, wenn das Mitglied in erheblicher Weise gegen den Vertrag verstößt und es unterlässt, dies innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Zusendung einer entsprechenden schriftlichen Mitteilung und der Warnung, dass die Mitgliedschaft beendet werden kann, zu korrigieren.
8.4 Die Kündigung der Mitgliedschaft führt dazu, dass nicht in Anspruch genommene Vergünstigungen verloren gehen.
9. Höhere Gewalt und sonstige Ereignisse
9.1 Die Swebus Express kommt nicht für Schäden auf, die auf gesetzlichen Verfügungen, behördlichen Maßnahmen, Kriegszustand, Streik, Aussperrung, Blockade, Boykott, Naturkatastrophe, Feuer oder ähnliche Umstände beruhen. Der Vorbehalt in Bezug auf Streik gilt auch in Bezug auf Streik, Aussperrung, Blockade, Boykott oder ähnliches, wenn diese Maßnahmen von der Swebus Express selbst getroffen werden oder die Swebus Express selbst von ihnen betroffen ist.
9.2 Die Swebus Express haftet nicht für indirekte Schäden.
9.3 Die Swebus Express haftet in keinem Fall für Schäden oder Unannehmlichkeiten, die entstehen, obwohl die Swebus Express die gewöhnliche Sorgfalt hat walten lassen.
10. Verarbeitung von persönlichen Daten
10.1 Die Swebus Express ist berechtigt, die registrierten persönlichen Daten über das Mitglied und über die Anwendung des Club Swebus durch das Mitglied zu bearbeiten. Diese Form von Bearbeitung erfolgt in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz. Die persönlichen Daten werden zu folgenden Zwecken bearbeitet: a) für die Bereitstellung und Verwaltung der Swebus Express; b) für Qualitätsarbeit, Analyse und Entwicklung der Swebus Express, c) für das Marketing des Club Swebus, Einladungen im Zusammenhang mit dem Club Swebus oder andere Angebote der Swebus Express oder Kooperations- oder Geschäftspartner der Swebus Express und d) zur Erfüllung von Verpflichtungen laut Gesetz oder behördlichen Beschlüssen.
10.2 Die Daten des Mitglieds dürfen für die oben angegebenen Zwecke innerhalb und außerhalb der EU an andere Unternehmen des Swebus Express Konzerns, an Kooperationspartner und andere Geschäftspartner, Nachunternehmer, Zahlungsvermittler oder Behörden weitergegeben werden.
10.3 Durch die Beantragung der Mitgliedschaft im Club Swebus oder die Verwendung der Mitgliedschaft stimmt das Mitglied der oben genannten Datenverarbeitung und dem Erhalt von Informationen und Werbung laut den vorstehenden Angaben per Post, E-Mail, Telefon oder SMS zu.
10.4 Die Swebus Express AB ist die juristische Person, die laut Datenschutzgesetz für den Datenschutz der Swebus Express verantwortlich ist. Das Mitglied ist berechtigt, jährlich, auf über die Homepage schriftlich erfolgende Anfrage an die Swebus Express Informationen zu erhalten, welche persönlichen Daten über das Mitglied von der Swebus Express verarbeitet werden. Das Mitglied ist auch berechtigt, die Korrektur, Sperrung oder Löschung fehlerhafter Daten zu fordern. Das Mitglied kann außerdem jederzeit auf dieselbe Weise schriftlich mitteilen, dass er keine Direktwerbung erhalten möchte.
11. Mitteilungen
11.1 Kündigung, Mitteilung über geänderte Bedingungen oder Gebühren und andere Mitteilungen, die von der Swebus Express an das Mitglied geschickt werden, werden per SMS, Brief oder E-Mail versendet.
11.2 Die Mitteilung gilt als beim Mitglied angekommen a) bei Versendung der Mitteilung mit SMS: am selben Tag, an dem die Mitteilung geschickt wurde, sofern der Absender keine Fehlermeldung erhält, b) bei Versendung mit der Post: am dritten Tag nach dem Versenden, und c) bei Versenden per E-Mail: am selben Tag, an dem die Mitteilung versendet wurde, sofern der Absender keine Fehlermeldung erhält.
12. Überlassen des Vertrags
12.1 Das Mitglied darf diesen Vertrag oder ein anderes Recht oder eine andere Verpflichtungen laut Vertrag nicht ohne die entsprechende vorherige schriftliche Genehmigung der Swebus Express weitergeben. 13.2 Die Swebus Expess darf sämtliche Forderungen und/oder Rechte oder Verpflichtungen aus diesem Vertrag überlassen. Die Swebus Express ist auch berechtigt, diesen Vertrag in seiner Gesamtheit an einen Dritten zu überlassen.
13. Rechtsstreit
Ein Rechtsstreit aufgrund der Deutung und Anwendung der hier vorliegenden allgemeinen Bedingungen soll durch ein schwedisches Gericht gem. schwedischer Gesetzgebung entschieden werden.