Allgemeine Bedingungen für das Swebuskonto
Allgemeine Bedingungen für das Swebuskonto Gültig ab 23. April 2008
1. Allgemeines
1.1 Die hier vorliegenden allgemeinen Bedingungen gelten, wenn der Kunde („der Kontoinhaber“) einen Vertrag über ein Swebuskonto mit der Swebus Express, Organisationsnummer 556358-3276, abschließt.
1.2 Das Swebuskonto kann zum Kauf von Waren oder Dienstleistungen auf der Homepage der Swebus Express www.swebus.se („die Homepage") oder bei einer Verkaufsstelle der Swebus Express verwendet werden. Für eine detailliertere Beschreibung des Swebuskontos wird auf die Homepage verwiesen.
1.3 Die hier vorliegenden allgemeinen Bedingungen gelten bis auf weiteres. Die geltenden allgemeinen Bedingungen stehen auf der Homepage zur Verfügung.
1.4 Die regulären Buchungsbestimmungen für die verschiedenen Tickettypen gelten auch für das Swebuskonto. Gegenwärtig sind der Kauf von Blankotickets, Wertkarten, Monatskarten, Pauschalangeboten für Hotels sowie der Kauf von Tickets im Bus über das Swebuskonto nicht zulässig.
2. Parteien, Registrierung etc.
2.1 Nur physische Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können ein Swebuskonto eröffnen. Unternehmen und andere juristische Personen können gegenwärtig kein Konto eröffnen.
2.2 Das Swebuskonto ist gebührenfrei und kann durch Registrierung auf der Homepage nach den dort angegebenen Anweisungen eröffnet werden. Der für den Kontoinhaber bindende Vertrag wird geschlossen, indem der Kontoinhaber auf die Schaltfläche „Ja, ich erkenne die allgemeinen Bedingungen des Swebuskonto an" klickt. Der für die Swebus Express bindende Vertrag wird geschlossen, indem die Swebus Express die Bestellung des Kontoinhabers anerkennt.
2.3 Das Swebuskonto ist persönlich und wird im Namen des Kontoinhabers mit der angegebenen Adresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer registriert.
2.4 Der Kontoinhaber ist verpflichtet, der Swebus Express die Änderung von Adresse, E-Mail-Adresse oder Handynummer mitzuteilen, entweder über die Homepage oder telefonisch (0771-218 210 (innerhalb Schwedens) oder +46 36 290 8000 (vom Ausland aus)).
2.5 Bei der Registrierung erhält der Kontoinhaber eine Kundennummer und erzeugt selbst einen so genannten persönlichen PIN-Code (Persönliche Identifikationsnummer).
3. Haftung für das Swebuskonto und den PIN-Code
3.1 Das Swebuskonto ist persönlich und darf ausschließlich vom Kontoinhaber verwendet werden.
3.2 Das Swebuskonto kann nicht veräußert, überlassen, vererbt, gegen Bargeld eingelöst oder für andere Zwecke außerhalb des Club Swebus verwendet werden.
3.3 Kommt ein PIN-Code abhanden, wird ein neuer per E-Mail zugesendet, indem der Kontoinhaber auf die Schaltfläche „PIN-Code vergessen“ auf der Homepage klickt. Der Verlust der Kundennummer wird der Swebus Express über die Homepage oder telefonisch gemeldet (0771-218 218 (innerhalb Schwedens) oder +46 36 290 8000 (vom Ausland aus)).
3.4 Der Kontoinhaber kommt für die Käufe und Gebühren zu Lasten des Swebuskontos auf, unabhängig davon, wer die Belastung des Kontos veranlasst hat. Das Mitglied verpflichtet sich: (a) diese allgemeinen Bedingungen zu beachten; (b) das Konto nicht gesetzeswidrig zu verwenden; (c) Kundennummer und PIN-Codes getrennt von einander aufzubewahren und außerdem den PIN-Code auf sichere Weise zu verwahren; und (d) den PIN-Code nicht an Unberechtigte weiterzugeben oder auf Dokumenten zu notieren, die mit der Kundennummer zusammen verwahrt werden; und (e) der Swebus Express unverzüglich zu melden, wenn gem. Punkt 4.1 der Verdacht besteht, dass Unberechtigte von der Kundennummer oder dem PIN-Code Kenntnis erlangt haben. Die Belastung erfolgt gem. den Abläufen, die jederzeit für das Swebuskonto verwendet werden.
3.7 Verwendet der Kontoinhaber das Swebuskonto auf gesetzeswidrige Weise oder auf eine Weise, die gegen die hier vorliegenden allgemeinen Bedingungen verstößt, und entsteht der Swebus Express durch den Missbrauch des Kontoinhabers ein Schaden, ist das Kontoinhaber zum Schadenersatz gegenüber der Swebus Express verpflichtet.
4. Zahlungsverpflichtung bei unberechtigter Anwendung des Swebuskonto.
4.1 Der Kontoinhaber hat der Swebus Express den Verdacht, dass die Kundennummer oder der PIN-Code einem Unberechtigten zur Kenntnis gelangt ist, unverzüglich telefonisch (0771-218 218 (innerhalb Schwedens), +46 36 290 8000 (vom Ausland aus)) mitzuteilen. Danach soll eine Anzeige bei der Polizei erfolgen.
4.2 Der Kontoinhaber ist nur zur Zahlung von Beträgen, mit denen das Swebuskonto aufgrund von unberechtigter Anwendung des Kontos belastet wurde, verpflichtet, wenn der Kontoinhaber z.B.: (a) die Kundennummer und/oder den PIN-Code an einen Dritten überlassen hat; (b) durch grobe Unachtsamkeit die Kundennummer und/oder den PIN-Code verloren hat; oder (c) die Kundennummer und/oder den PIN-Code verloren hat, ohne den Verlust laut Punkt 4.1 unverzüglich der Swebus Express zu melden.
5. Einzahlung und Gebühren
5.1 Der Kontoinhaber aktiviert das Swebuskonto durch Einzahlung von mindestens dreihundert (300) SEK gem. den auf der Homepage angegebenen Zahlungsbedingungen.
5.2 Sobald das Swebuskonto durch Einzahlung laut Punkt 5.1 aktiviert worden ist, kann das Konto durch Einzahlung weiterer Beträge von gegenwärtig mindestens dreihundert (300) SEK aufgeladen werden. Das zulässige Höchstguthaben auf dem Swebuskonto beträgt gegenwärtig zweitausendfünfhundert (2500) SEK:
5.3 Bei der ersten Einzahlung gem. den Punkten 5.1 und 5.2 werden dem Kontoinhaber des Swebuskonto bei der Einzahlung von mindestens 500 (500) SEK der Einzahlungsbetrag plus fünf (5) % gutgeschrieben. Dies bedeutet, dass, wenn der Kontoinhaber z.B. eine Einzahlung von fünfhundert (500) SEK durchführt, werden fünfhundertfünfundzwanzig (525) SEK auf dem Swebuskonto verbucht. Bei Einzahlungen unter fünfhundert (500) SEK werden dem Kontoinhaber des Swebuskonto keine zusätzlichen Prozentbeträge gutgeschrieben.
5.4 Der Kontoinhaber kann über die Homepage Informationen über sein Swebuskonto erhalten, z.B. über vorhandene Beträge und Reisevorgänge. Bei Einzahlungen unter fünfhundert (500) SEK werden dem Kontoinhaber des Swebuskonto keine zusätzlichen Prozentbeträge gutgeschrieben. 5.4 Der Kontoinhaber kann über die Homepage Informationen über sein Swebuskonto erhalten, z.B. über vorhandene Beträge und Reisevorgänge.
6. Kaufen mit dem Swebuskonto
6.1 Bei Kauf über das Swebuskonto akzeptiert der Kontoinhaber durch seinen PIN-Code, dass sein Konto mit der Zahlung belastet wird.
6.2 Die Voraussetzung für einen Kauf ist, dass sich auf dem Konto des Kontoinhabers ein Betrag befindet, der dem Kaufbetrag entspricht.
6.3 Abhängig von dem Kauf, der durchgeführt wird, wird der Betrag von dem auf dem Swebuskonto vorhandenen Betrag abgezogen. Nicht verwendetes Guthaben verbleibt auf dem Konto.
7. Dienstreisen
7,1 Ein Kontoinhaber, der vorhat, vom Arbeitgeber bezahlte Reisen zu registrieren, hat dafür im Voraus die Genehmigung des Arbeitgebers einzuholen. Vergünstigungen, die aufgrund von Dienstreisen erworben wurden, dürfen nicht ohne die Genehmigung des Arbeitgebers privat verwendet werden.
7.2 Der Kontoinhaber wird daran erinnert, dass Angestellte im Staats- oder öffentlichen Dienst in vielen Fällen Vergünstigungen, die durch vom Arbeitgeber bezahlte Aktivitäten entstanden sind, nicht in Anspruch nehmen dürfen.
7.3 Der Kontoinhaber wird an die steuerlichen Regelungen erinnert, die in Bezug auf für Kundentreue gewährte Preisnachlässe gelten. Die Regelungen beinhalten, dass eine privat in Anspruch genommene Vergünstigung steuerpflichtig ist, wenn der Arbeitgeber oder Auftraggeber des Empfängers die gesamten der Vergünstigung zugrundeliegenden Kosten oder einen Teil davon gezahlt hat. Der Arbeitnehmer hat spätestens im Monat nach Inanspruchnahme der Vergünstigung beim Arbeitgeber Angaben u.a. zur Art und zum Umfang der Vergünstigung zu machen. Die Angaben sollen die Basis für die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Entrichtung von Sozialabgaben und Erstellung der Gehaltsabrechnung darstellen. Die Swebus Express übernimmt keine Haftung für die steuerliche Verantwortung des Kontoinhabers. Für Fragen wird an das schwedische Zentralamt für Finanzwesen verwiesen.
8. Änderung der allgemeinen Bedingungen
8,1 Die Swebus Express behält sich das Recht vor, das Swebuskonto, dessen allgemeine Bedingungen und Gebühren zu verändern. Die Änderung wird dem Kontoinhaber spätestens dreißig (30) Tage vor Inkrafttreten der Änderung mitgeteilt.
8,2 Wenn der Kontoinhaber die Änderung nicht anerkennt, ist der Kontoinhaber berechtigt, den Vertrag mit Wirkung vom Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen. Die Kündigung des Kontoinhabers hat der Swebus Express spätestens sieben (7) Tage vor Inkrafttreten der Änderung vorzuliegen.
9. Kündigung des Swebuskontos
9.1 Der Vetrag gilt bis auf weiteres. Der Kontoinhaber ist berechtigt, den Vertrag mit unmittelbarer Wirkung telefonisch (0771-218 218 (innerhalb Schwedens), +46 36 290 8000 (vom Ausland aus)) zu kündigen. Die Swebus Express ist unter Beachtung einer Kündigungsfrist von dreißig (30) Tagen zur Kündigung dieses Vertrags berechtigt.
9.2 Wurde das Swebuskonto in einem zusammenhängenden Zeitraum von zwölf (12) Monaten nicht verwendet, ist die Swebus Express berechtigt, den Vertrag mit unmittelbarer Wirkung zu kündigen. Vor Erfolgen der Kündigung hat die Swebus Express dem Kontoinhaber eine Mitteilung mit dem Inhalt zu senden, dass der Vertrag als gekündigt gilt, sofern das Swebuskonto nicht innerhalb weiterer vierzehn (14) Tage verwendet wird.
9,3 Die Swebus Express hat außerdem das Recht, den Vertrag mit unmittelbarer Wirkung zu kündigen, wenn der Kontoinhaber in erheblicher Weise gegen den Vertrag verstößt und es unterlässt, dies innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Zusendung einer entsprechenden schriftlichen Mitteilung an den Kontoinhaber und der Warnung, dass das Konto aufgelöst werden kann, zu korrigieren.
9.4 Bei Kündigung des Swebuskontos gem. den Punkten 9.1 und 9.2 hat der Kontoinhaber Anspruch auf die Rückerstattung des Guthabens auf dem Swebuskonto. Dies erfolgt unter Abzug von (I) fünf (5) %, d.h. dem Betrag, der dem Konto gem. Punkt 5.3 gutgeschrieben wurde und (II) der Kosten für den Verwaltungsaufwand der Swebus Express, die aufgrund der Rückerstattung entstehen. Gegenwärtig betragen die Kosten für den Verwaltungsaufwand 125 SEK.
10. Höhere Gewalt und sonstige Vorfälle
10.1 Die Swebus Express kommt nicht für Schäden auf, die auf gesetzlichen Verfügungen, behördlichen Maßnahmen, Kriegszustand, Streik, Aussperrung, Blockade, Boykott, Naturkatastrophe, Feuer oder ähnliche Umstände beruhen. Der Vorbehalt in Bezug auf Streik gilt auch in Bezug auf Streik, Aussperrung, Blockade, Boykott oder ähnliches, wenn diese Maßnahmen von der Swebus Express selbst getroffen werden oder die Swebus Selbst von ihnen betroffen ist.
10.2 Die Swebus Express haftet nicht für indirekte Schäden.
10.3 Die Swebus Express haftet in keinem Fall für Schäden oder Unannehmlichkeiten, die entstehen, obwohl die Swebus Express die gewöhnliche Sorgfalt hat walten lassen.
11. Verarbeitung von persönlichen Daten
11.1 Die Swebus Express ist berechtigt, registrierte persönliche Daten über die Art und Weise, wie der Kontoinhaber das Swebuskonto verwendet, zu verarbeiten. Diese Form von Verarbeitung erfolgt in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz. Die persönlichen Daten werden zu folgenden Zwecken bearbeitet: a) für die Bereitstellung und Verwaltung der Swebus Express; b) für Qualitätsarbeit, Analyse und Entwicklung der Swebus Express, c) für das Marketing des Club Swebus, Einladungen im Zusammenhang mit dem Club Swebus oder andere Angebote der Swebus Express oder Kooperations- oder Geschäftspartner der Swebus Express und d) zur Erfüllung von Verpflichtungen laut Gesetz oder behördlichen Beschlüssen.
11.2 Die Daten des Kontoinhabers dürfen für die oben angegebenen Zwecke innerhalb und außerhalb der EU an andere Unternehmen des Swebus Express Konzerns, an Kooperationspartner und andere Geschäftspartner, Nachunternehmer, Zahlungsvermittler oder Behörden weitergegeben werden.
11.3 Durch die Beantragung eines Swebuskontos oder Verwendung eines Swebuskontos stimmt das Mitglied der oben genannten Datenverarbeitung und dem Erhalt von Informationen und Werbung laut den vorstehenden Angaben per Post, E-Mail, Telefon oder SMS zu.
11.4 Die Swebus Express AB ist die juristische Person, die laut Datenschutzgesetz für den Datenschutz der Swebus Express verantwortlich ist. Der Kontoinhaber ist berechtigt, jährlich, auf über die Homepage schriftlich erfolgende Anfrage an die Swebus Express Informationen zu erhalten, welche persönlichen Daten über den Kontoinhaber von der Swebus Express verarbeitet werden. Der Kontoinhaber ist auch berechtigt, die Korrektur, Sperrung oder Löschung fehlerhafter Daten zu fordern. Der Kontoinhaber kann außerdem jederzeit auf dieselbe Weise schriftlich mitteilen, dass er keine Direktwerbung erhalten möchte.
12. Mitteilungen
12.1 Kündigung, Mitteilung über geänderte Bedingungen oder Gebühren und andere Mitteilungen, die von der Swebus Express an den Kontoinhaber geschickt werden, werden per SMS, Brief oder E-Mail versendet.
12.2 Die Mitteilung gilt als beim Kontoinhaber angekommen a) am selben Tag, an dem die Mitteilung geschickt wurde, sofern der Absender keine Fehlermeldung erhält, wenn die Mitteilung mit SMS verschickt wird, b) bei Versendung mit der Post, am dritten Tag nach dem Versenden, und c) bei Versenden per E-Mail, am selben Tag, an dem die Mitteilung versendet wurde, sofern der Absender keine Fehlermeldung erhält.
13. Überlassen des Vertrags
13.1 Der Kontoinhaber darf diesen Vertrag oder ein anderes Recht oder eine andere Verpflichtungen laut Vertrag nicht ohne die entsprechende vorherige schriftliche Genehmigung der Swebus Express weitergeben.
13.2 Die Swebus Expess darf sämtliche Forderungen und/oder Rechte oder Verpflichtungen aus diesem Vertrag überlassen. Die Swebus Express hat auch das Recht diesen Vertrag in seiner Gesamtheit an einen Dritten zu überlassen.
14. Rechtsstreit Ein Rechtsstreit aufgrund der Deutung und Anwendung der hier vorliegenden allgemeinen Bedingungen soll durch ein schwedisches Gericht gem. schwedischer Gesetzgebung entschieden werden.